17.12.2015
BlogDossier 2 - Arbeitswelt
Bring Your Own Device (Kurz: BYOD) bedeutet die Verwendung privater (mobiler) Geräte wie zum Beispiel Handy, Laptop, Tablet usw. für nicht-private Zwecke. Also zum Beispiel für die Arbeit. In Zeiten des neuen Arbeitens, wo Arbeit viel weniger ein Ort ist, sondern viel mehr zum Zustand wird, ist das Arbeiten mit mobilen Geräten natürlich ein großer Vorteil. Was aber nun, wenn das mobile Gerät (z.B. das Handy) nicht dem Unternehmen gehört, sondern dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin selber? Welche Risiken birgt das Verwenden eigener Geräte für die neue Arbeitswelt? Welche Vorteile ergeben sich daraus? Und: Ist BYOD überhaupt „a thing“? Oder machen das ohnehin nur sehr wenige Unternehmen?
Dass Bring Your Own Device keineswegs ein Nischenphänomen ist, wird immer wieder durch Zahlen bestätigt. BYOD ist übrigens nicht nur für die Arbeitswelt wichtig. Auch im Bereich „Schule & Ausbildung“ nimmt die Verwendung der eigenen Geräte zu. Nicht nur, dass die Zahl der Smartphone NutzerInnen weltweit stetig steigt (spannende Zahlenspiele kann man dazu auf dem Google „Consumerbarometer“ anstellen), auch die berufliche Nutzung dieser privaten mobilen Geräte nimmt zu. Dell präsentiert mit „Bring Your Own Device und Virtual Desktop Infrastructure“ aktuelle Zahlen zum Thema BYOD. Aus diesen Zahlen geht hervor, dass 2016 bereits rund 480 Millionen neue Smartphones weltweit verkauft werden sollen. 65% davon sollen im Rahmen von BYOD genutzt werden.
Als offensichtlichster Vorteil für Arbeitgeber lässt sich an dieser Stelle wahrscheinlich der Faktor „Kosten“ nennen. Anschaffungskosten für Geräte fallen weg, wenn die ArbeitnehmerInnen die Devices selbst kaufen. Dennoch kann es sein, dass durch den Einsatz von BYOD höhere Kosten für Sicherheitsmaßnahmen anfallen, oder die WLAN-Kapazitäten aufgestockt werden müssen.
Zusätzlich zum Wegfall der Anschaffungskosten, ist die höhere Flexibilität der MitarbeiterInnen, durch die (theoretisch) zeitlich und örtlich unabhängige Einsatzmöglichkeit für Berufliches natürlich ein großer Vorteil für ArbeitgeberInnen. „ArbeitnehmerIn“ sein ist nicht mehr an den Ort „Büro“ gebunden. Das Smartphone öffnet neue Wege zur beruflichen Kommunikation.
Die Nutzung geschäftlicher E-Mails steht bei der beruflichen Nutzung des Smartphones als Tätigkeit im Übrigen ganz oben, dicht gefolgt von der beruflichen Internetnutzung und dem Abrufen geschäftlicher Dokumente.
Für die ArbeitnehmerInnen bringt das Verwenden vertrauter Geräte natürlich auch einiges an Vorteilen mit sich: Einschulungen in (komplizierte) neue Systeme fallen weg, wenn man das eigene Gerät, das man schon gut zu handeln weiß verwenden kann. Außerdem bringt auch die Flexibilisierung auch Vorteile für ArbeitnehmerInnen: Home Office und dadurch z.B. die Vereinbarkeit von Beruf und Familie können durch die berufliche Nutzung privater Geräte gefördert werden.
Schöne neue Bring Your Own Device Welt? Schön wärs.
Natürlich bringt die Nutzung privater Geräte für berufliche Zwecke einiges an Risken mit sich und wirft viele neue Fragen auf. Ganz oben auf der Fragenliste stehen zumeißt Bedenken die Sicherheit von internen Dokumenten und Geschäftsgeheimnisse betreffend. Wie kann ich sicherstellen, dass meine internen Dokumente auch auf den privaten Geräten meiner ArbeitnehmerInnen geschützt sind?
Hierzu bedarf es in den meisten Fällen eigene Sicherheitsrichtilinien, Firmeninterne Sicherheitsanwendungen, VPN-Vereinbarungen oder Virtual Desktop Infrastrukture bzw. „Desktop as a Service„-Lösungen.
Aber auch weitere – zum Teil auch ganz banale – Fragen ergeben sich aus der beruflichen Nutzung privater Geräte:
All diese Fragen können ad hoc nicht definitiv beantwortet werden. Denn natürlich könnte eine Mitarbeiterin Reparaturkosten vom Unternehmen nachfordern, wenn ihr eigenes Gerät auch ihr Arbeitsmittel ist. Hierbei kommt es vor allem darauf an, warum das Gerät kaputt ist bzw. wie es kaputt geworden ist. Wenn das Handy beim privaten Lauftraining aus der Tasche fällt und kaputt wird, wird der Arbeitgeber kaum dafür haften. Aber was, wenn es mir in der Arbeit – während ich gerade ein dienstliches Telefonat tätige – hinunterfällt?
Und natürlich könnte ein Unternehmer den MitarbeiterInnen das private Nutzen des Internets während der Arbeitszeit untersagen – auch wenn es sich um private Geräte handelt.
All diese Fragen gilt es für jedes Unternehmen individuell zu klären. Denn nicht alle Anlassfälle gelten für jeden Arbeitgeber im gleichen Ausmaß. Eine Betriebsvereinbarung zu „Bring Your Own Device“, die im Idealfall mit dem Betriebsrat – wenn vorhanden – erarbeitet wird ist daher die beste Lösung um möglichst alle Eventualitäten zu klären und BYOD für alle Seiten zu einer positiven Erfahrung zu machen.
Quellen:
Dell: „Bring Your Own Device und Virtual Desktop Infrastructure“
Google Consumerbarometer
Leitfaden „Bring Your Own Device“ des deutschen Bundesverband Informationswirtschaft,
Telekommunikation und neue Medien e. V (BITKOM) (pdf)
Bring Your Own Device: Wie kann eine betriebliche Regelung aussehen?, GPA djp (pdf)
Lösungsmöglichkeiten für den sicheren Umgang mit privaten Endgeräten
WerdeDigital.at
Institut zur Förderung digitaler Mediennutzung